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OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 261/91 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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ZPO § 767
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1216
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 15.07.2019 - 13 U 20/18
Keine Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche nach rechtskräftiger Abweisung …
Denn bei der Frage nach der Präklusion von Einwendungen kommt es nicht darauf an, wann diese erstmals mit Erfolg hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21.5.1973 - II ZR 22/72; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.1992 - 22 U 261/91). - OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
Keine Beweislaständerung bei Zahlung zur Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts …
Zwar trifft es zu, dass der Bereicherungsgläubiger in der Regel beweisen muss, seine Leistung ohne Rechtsgrund erbracht zu haben, wenn der Schuldner einen solchen substantiiert darlegt (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 1216;… Staudinger/Lorenz, BGB, Bearbeitung April 1999, § 812 Rdn. 29). - LG Frankfurt/Main, 20.02.2019 - 6 O 323/18 Insoweit steht aber die Rechtskraft der früheren Entscheidung entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1216).