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   OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 261/91   

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OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 261/91 (https://dejure.org/1992,7322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.1992 - 22 U 261/91 (https://dejure.org/1992,7322)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 22 U 261/91 (https://dejure.org/1992,7322)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1216
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 15.07.2019 - 13 U 20/18

    Keine Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche nach rechtskräftiger Abweisung

    Denn bei der Frage nach der Präklusion von Einwendungen kommt es nicht darauf an, wann diese erstmals mit Erfolg hätten geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21.5.1973 - II ZR 22/72; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.6.1992 - 22 U 261/91).
  • OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00

    Keine Beweislaständerung bei Zahlung zur Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts

    Zwar trifft es zu, dass der Bereicherungsgläubiger in der Regel beweisen muss, seine Leistung ohne Rechtsgrund erbracht zu haben, wenn der Schuldner einen solchen substantiiert darlegt (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 1216; Staudinger/Lorenz, BGB, Bearbeitung April 1999, § 812 Rdn. 29).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2019 - 6 O 323/18
    Insoweit steht aber die Rechtskraft der früheren Entscheidung entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1216).
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